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Elektrofahrräder – voll im Trend

Seit Mitte der 1990er Jahre erfreuen sich Elektrofahrräder immer größerer Beliebtheit bei den Radfahrern. Hierbei handelt es sich um Fahrräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Dieser Hilfsantrieb sorgt dafür, dass die Radfahrer nicht so viel Kraft aufwenden müssen, was insbesondere auf hügeligen Strecken ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist. Denn dank des Hilfsantriebes lassen sich auch schwierige Strecken von untrainierten Radfahrern problemlos bewältigen. Jedoch gibt es verschiedene Arten von Elektrofahrrädern, für die auch verkehrsrechtlich unterschiedliche Regeln gelten.

Die verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern

Das klassische Elektrofahrrad wird auch als Pedelec bezeichnet. Diese Räder sind mit einem Hilfsmotor ausgestattet, der den Radfahrer nur dann mit seiner Motorleistung unterstützt, wenn der Radfahrer selbst auch in die Pedale tritt. Jedoch unterstützt der maximal 250 Watt starke Motor den Radfahrer lediglich bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Verkehrsrechtlich gilt das Pedelec als Fahrrad, weshalb es auch auf Radwegen gefahren werden darf und der Fahrer keinen Helm tragen muss.

Anders hingegen ist die rechtliche Lage beim sogenannten E-Bike. Dieses ist mit einem Gasgriff am Lenker ausgestattet. Dadurch kann das E-Bike auch komplett mit dem Hilfsantrieb fortbewegt werden. Verkehrsrechtlich gilt das E-Bike als Leichtmofa und darf eine Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde erreichen. Ferner braucht der Fahrer eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung.

Welche Varianten gibt es noch?

Eine weitere Variante sind die sogenannten S-Pedelecs. Deren Motor hat eine Leistung von bis zu 500 Watt. Die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 Kilometern pro Stunde. Auch bei diesen Modellen unterstützt der Motor lediglich das Treten des Radfahrers. Dennoch braucht der Radfahrer eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Darüber hinaus benötigt der Fahrer einen Führerschein der Klasse M, damit er mit einem S-Pedelec auf der Straße fahren darf. Allerdings braucht der Fahrer ebenso wie beim E-Bike keinen Helm, damit er mit seinem S-Pedelec auf Tour gehen kann.

Quelle: https://www.elektrofahrrad-einfach.de/

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